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Satzung des
1.FC Köln Fanclubs
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| ,,Geißböcke 08 Sulzbachtal-Saar" |
| Gegründet: 20.09.2008 |
| §1 Name, Sitz und Geschäftsjahr |
| 1. |
Der Fanclub führt den Namen Geißböcke '08 Sulzbachtal-Saar. |
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| 2. |
Der Fanclub hat seinen Sitz in 66299 Friedrichsthal, Maybacher Weg 11. Fanclub-Treffpunkt: Zum Geißbockheim, 66583 Spiesen-Elversberg, Lindenstr. 2. |
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| 3. |
Der Fanclub ist im offiziellen Fanclub-Register des 1.FC Köln eingetragen. |
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| 4. |
Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im Geißbockheim statt. Das Geschäftsjahr beginnt am 01.10. und endet am 30.09 des Folgejahres. |
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| §2 Clubzweck |
| 1. |
Ziel des Fanclubs: Kölner Lebensart zu leben und vorzuleben. Das alles im Sinne des
Vereins 1.FC Köln
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| 2. |
Verzicht auf Gewalt und gegebenenfalls Versuch der Schlichtung. |
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| 3. |
Freundschaften zu anderen Fanclubs auch von anderen Vereinen führen. |
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| §3 Erwerb der Mitgliedschaft |
| 1. |
Mitglied kann jede natürliche Person werden.
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| 2. |
Der Antrag auf Mitgliedschaft im Fanclub kann schriftlich oder mündlich erfolgen. |
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| 3. |
Mitglieder werden im Fanclub aufgenommen, wenn der Vorstand diesen Antrag mehrheitlich |
| zustimmt. |
| 4. |
Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt durch den Präsidenten und/oder durch den Vorstand |
| auf der Mitgliederversammlung durch eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. |
| §4 Beendigung der Mitgliedschaft |
| 1. |
Die Mitgliedschaft endet: |
| mit dem Tod des Mitglieds |
| durch Austritt |
| durch Streichung von der Mitgliederliste |
| durch Ausschluss |
| 2. |
Der Austritt ist wirksam, wenn er dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt worden ist. |
| 3. |
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, |
| wenn er trotz Mahnung mit der Erfüllung seiner Beitragspflicht im Rückstand ist.( 6 Monate) |
| 4. |
Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Clubinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss |
| des Vorstandes , nachdem in der Regel ein Verweis verhängt wurde, aus dem Club ausge- |
| schlossen werden. |
| 5. |
Verstöße sind: |
| ungebührliches Benehmen |
| Verstöße gegen die Clubinteressen und deren Satzung |
| Misskreditierung der Vorstandschaft oder einzelner Mitgliedern der Öffentlichkeit |
| Störung des Clubfriedens |
| Aufhetzung von Clubmitgliedern |
| 6. |
Bereits entrichtete Beiträge werden weder bei Kündigung noch bei Ausschluss erstattet. |
| §5 Mitgliedsbeiträge |
| 1. |
Von Mitgliedern wird ein Monatsbeitrag erhoben. Dieser wird jährlich auf der Hauptversammlung festgelegt.
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| 2. |
Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit für das Geschäftsjahr: |
Einzelbeitrag: 40,00 €
Familienbeitrag: 50,00 €
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| §6 Organe des Fanclubs |
| 1. |
Organe des Fanclubs sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung |
| §7 Vorstand |
| 1. |
Der Vorstand besteht aus folgenden Vereinsmitgliedern: |
| dem Präsidenten |
( Vorsitzender) |
| dem stellvertretenden Vorsitzenden |
| dem Kassenwart |
| dem Schriftführer |
| 3 Beisitzer |
| 1.a |
Zusätzlich werden zwei Kassenprüfer benannt( ohne Stimmberechtigung) |
| §8 Zuständigkeit des Vorstandes |
| 1. |
Der Vorstand ist für die Organisation innerhalb des Fanclubs verantwortlich.Dazu gehört die Verwaltung |
| der Mitglieder, der Finanzen und die Organisationen von sonstigen Fanclub-Aktivitäten. |
| Vorbereitung der Mitgliederversammlung |
| Einberufung der Mitgliederversammlung |
| Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung |
| Verwaltung des Clubvermögens |
| Erstellung des Jahres- und Kassenberichtes |
| Beschlussfassung über Aufnahme, Ausschluss, Ehrungen und Vorschläge |
| über Ehrenmitgliedschaften |
| 2. |
Der Präsident oder Stellvertreter vertritt zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes |
| den Club gerichtlich oder außergerichtlich. |
| 3. |
Rechtsgeschäfte mit dem Betrag mehr als 150,00€ sind für den Club nur verbindlich, wenn |
| der Vorstand mehrheitlich zugestimmt hat. |
| §9 Sitzung des Vorstandes |
| 1. |
Für die Sitzung des Vorstandes sind die Mitglieder vom Präsidenten, bei seiner Verhinderung |
| vom stellvertretenden Vorsitzenden, rechtzeitig, jedoch mindestens zwei Wochen vorher |
| einzuladen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. |
| Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. |
| (Bei Pari hat der 1.Vorsitzende 2 Stimmen) |
| 2. |
Über die Sitzung ist vom Vorstand ein Protokoll aufzunehmen. Die Niederschrift soll Ort und Zeit, |
| die Namen der Teilnehmer, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten. |
| 3. |
Die Vorstandssitzungen werden in Abständen von 3 Monaten abgehalten. |
| §10 Ausschüsse |
| 1. |
Soweit es die zweckvolle Durchführung der Clubaufgaben erfordert, kann der Vorstand |
| Ausschüsse für Sonderaufgaben bestimmen. Diese Ausschüsse sind in ihrem Aufgabenbereich |
| selbstständig, unterstehen jedoch der Weisungsfugnis des Vorstandes. |
| §11 Kassenführung |
| 1. |
Die zur Erreichung des Clubzweckes notwendigen Mittel werden insbesondere aus Beiträgen |
| und Spenden aufgebracht. Die Mittel des Clubs dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke |
| verwendet werden. |
| 2. |
Der Kassenwart hat über die Kassengeschäfte Buch zu führen und eine Jahresrechnung zu |
| erstellen. Zahlungen dürfen nur aufgrund von Auszahlungsanordnungen des Präsidenten |
| oder bei dessen Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden geleistet werden. |
| 3. |
Die Jahresrechnung ist von 2 Kassenprüfern zu Prüfen. |
| Sie ist der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen. |
| 4. |
Zur Durchführung der finanziellen Geschäften wird ein Clubkonto eingerichtet. |
| 5. |
Zugriff zum Clubkonto haben folgende Personen: |
| 1. Vorsitzender |
( Präsident) |
| 2. Vorsitzender ( Stellvertreter) |
| 3. Kassenwart |
| §12 Mitgliederversammlung |
| 1. |
Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig: |
| Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichtes |
| Genehmigung der Jahresrechnung |
| Festsetzung der Höhe des Jahresbeitrages |
| Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und der Kassenprüfungen |
| Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über die Auflösung des |
| Clubs |
| Beschlussfassung über Ausschuss eines Clubmitgliedes |
| Ernennung von Ehrenmitgliedern |
| 2. |
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung |
| einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert. |
| 3. |
Jede Versammlung wird vom Präsidenten, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, |
| unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich einberufen. |
| 4. |
Jeder Antrag kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Präsidenten |
| schriftlich beantragt werden. |
| §13 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung |
| 1. |
Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden |
| Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. |
| 2. |
In der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied( ab 16 Jahren), auch Ehrenmitglieder, stimmberechtigt. |
| Beschlussfähig ist jede Mitgliederversammlung, bei der mindestens 25% der wahlberechtigten Mitglieder |
| anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit muss innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung |
| einberufen werden. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Clubmitglieder beschlussfähig. |
| 3. |
Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Zur |
| Auflösung des Clubs ist eine Mehrheit von 75% nötig. |
| 4. |
Die Abstimmung wird grundsätzlich öffentlich durchgeführt, es sei denn, dass 20% der anwesenden |
| Mitglieder eine geheime Wahl beantragt. |
| §14 Ehrungen |
| 1. |
Alle Mitglieder, die sich beim 1.FC Köln Fanclub,,Geißböcke 08" besondere Verdienste erworben haben, |
| können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. |
| §15 Auflösung des Clubs |
| 1. |
Die Auflösung des Fanclubs kann nur in einer zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung |
| beschlossenwerden. Beim Auflösen des Fanclub fällt das vorhandene Vermögen Wohltätigen Zwecken zu. |
| §16 Sonstiges |