Geißböcke 08 Sulzbachtal
   
 
  Satzung
   
         Satzung des
                                           1.FC Köln Fanclubs
      ,,Geißböcke 08 Sulzbachtal-Saar"
           Gegründet: 20.09.2008
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der Fanclub führt den Namen Geißböcke '08 Sulzbachtal-Saar.
   
2. Der Fanclub hat seinen Sitz in 66299 Friedrichsthal, Maybacher Weg 11. Fanclub-Treffpunkt: Zum Geißbockheim, 66583 Spiesen-Elversberg, Lindenstr. 2.
   
3. Der Fanclub ist im offiziellen Fanclub-Register des 1.FC Köln eingetragen.
   
4. Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im Geißbockheim statt. Das Geschäftsjahr beginnt am 01.10. und endet am 30.09 des Folgejahres.
   
 
§2 Clubzweck
1. Ziel des Fanclubs: Kölner Lebensart zu leben und vorzuleben. Das alles im Sinne des
Vereins 1.FC Köln

2. Verzicht auf Gewalt und gegebenenfalls Versuch der Schlichtung.
   
3. Freundschaften zu anderen Fanclubs auch von anderen Vereinen führen.
 
§3 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jede natürliche Person werden.
2. Der Antrag auf Mitgliedschaft im Fanclub kann schriftlich oder mündlich erfolgen. 
 
3. Mitglieder werden im Fanclub aufgenommen, wenn der Vorstand diesen Antrag mehrheitlich
zustimmt.
4. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt durch den Präsidenten und/oder durch den Vorstand
auf der Mitgliederversammlung durch eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
§4 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet:
mit dem Tod des Mitglieds
durch Austritt
durch Streichung von der Mitgliederliste
durch Ausschluss
2. Der Austritt ist wirksam, wenn er dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt worden ist.
3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden,
wenn er trotz Mahnung mit der Erfüllung seiner Beitragspflicht im Rückstand ist.( 6 Monate)
4. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Clubinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss
des Vorstandes , nachdem in der Regel ein Verweis verhängt wurde, aus dem Club ausge-
schlossen werden.
5. Verstöße sind:
ungebührliches Benehmen
Verstöße gegen die Clubinteressen und deren Satzung
Misskreditierung der Vorstandschaft oder einzelner Mitgliedern der Öffentlichkeit
Störung des Clubfriedens
Aufhetzung von Clubmitgliedern
6. Bereits entrichtete Beiträge werden weder bei Kündigung noch bei Ausschluss erstattet.
§5 Mitgliedsbeiträge
1. Von Mitgliedern wird ein Monatsbeitrag erhoben. Dieser wird jährlich auf der Hauptversammlung festgelegt.
2. Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit für das Geschäftsjahr:
Einzelbeitrag:     40,00 €
Familienbeitrag: 50,00 €

   
§6 Organe des Fanclubs
1. Organe des Fanclubs sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung
§7 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus folgenden Vereinsmitgliedern:
dem Präsidenten ( Vorsitzender)
dem stellvertretenden Vorsitzenden
dem Kassenwart
dem Schriftführer
3 Beisitzer
1.a Zusätzlich werden zwei Kassenprüfer benannt( ohne Stimmberechtigung)
§8 Zuständigkeit des Vorstandes
1. Der Vorstand ist für die Organisation innerhalb des Fanclubs verantwortlich.Dazu gehört die Verwaltung
der Mitglieder, der Finanzen und die Organisationen von sonstigen Fanclub-Aktivitäten.
Vorbereitung der Mitgliederversammlung
Einberufung der Mitgliederversammlung
Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
Verwaltung des Clubvermögens
Erstellung des Jahres- und Kassenberichtes
Beschlussfassung über Aufnahme, Ausschluss, Ehrungen und Vorschläge
über Ehrenmitgliedschaften
2. Der Präsident oder Stellvertreter vertritt zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes
den Club gerichtlich oder außergerichtlich.
3. Rechtsgeschäfte mit dem Betrag mehr als 150,00€ sind für den Club nur verbindlich, wenn
der Vorstand mehrheitlich zugestimmt hat.
§9 Sitzung des Vorstandes
1. Für die Sitzung des Vorstandes sind die Mitglieder vom Präsidenten, bei seiner Verhinderung
vom stellvertretenden Vorsitzenden, rechtzeitig, jedoch mindestens zwei Wochen vorher
einzuladen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.
Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
(Bei Pari hat der 1.Vorsitzende 2 Stimmen)
2. Über die Sitzung ist vom Vorstand ein Protokoll aufzunehmen. Die Niederschrift soll Ort und Zeit,
die Namen der Teilnehmer, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten.
3. Die Vorstandssitzungen werden in Abständen von 3 Monaten abgehalten.
§10 Ausschüsse
1. Soweit es die zweckvolle Durchführung der Clubaufgaben erfordert, kann der Vorstand
Ausschüsse für Sonderaufgaben bestimmen. Diese Ausschüsse sind in ihrem Aufgabenbereich 
selbstständig, unterstehen jedoch der Weisungsfugnis des Vorstandes.
§11 Kassenführung
1. Die zur Erreichung des Clubzweckes notwendigen Mittel werden insbesondere aus Beiträgen
und Spenden aufgebracht. Die Mittel des Clubs dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden.
2. Der Kassenwart hat über die Kassengeschäfte Buch zu führen und eine Jahresrechnung zu
erstellen. Zahlungen dürfen nur aufgrund von Auszahlungsanordnungen des Präsidenten
oder bei dessen Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden geleistet werden.
3. Die Jahresrechnung ist von 2 Kassenprüfern zu Prüfen.
Sie ist der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen.
4. Zur Durchführung der finanziellen Geschäften wird ein Clubkonto eingerichtet.
5. Zugriff zum Clubkonto haben folgende Personen:
1. Vorsitzender ( Präsident)
2. Vorsitzender ( Stellvertreter)
3. Kassenwart
§12 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichtes
Genehmigung der Jahresrechnung
Festsetzung der Höhe des Jahresbeitrages
Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und der Kassenprüfungen
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über die Auflösung des
Clubs
Beschlussfassung über Ausschuss eines Clubmitgliedes
Ernennung von Ehrenmitgliedern
2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung
einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.
3. Jede Versammlung wird vom Präsidenten, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden,
unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich einberufen.
4. Jeder Antrag kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Präsidenten
schriftlich beantragt werden.
§13 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden 
Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.
2. In der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied( ab 16 Jahren), auch Ehrenmitglieder, stimmberechtigt.
Beschlussfähig ist jede Mitgliederversammlung, bei der mindestens 25% der wahlberechtigten Mitglieder
anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit muss innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung
einberufen werden. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Clubmitglieder beschlussfähig.
3. Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Zur
Auflösung des Clubs ist eine Mehrheit von 75% nötig.
4. Die Abstimmung wird grundsätzlich öffentlich durchgeführt, es sei denn, dass 20% der anwesenden 
Mitglieder eine geheime Wahl beantragt.
§14 Ehrungen
1. Alle Mitglieder, die sich beim 1.FC Köln Fanclub,,Geißböcke 08" besondere Verdienste erworben haben,
können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§15 Auflösung des Clubs
1. Die Auflösung des Fanclubs kann nur in einer zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung
beschlossenwerden. Beim Auflösen des Fanclub fällt das vorhandene Vermögen Wohltätigen Zwecken zu.
§16 Sonstiges
 
Facebook Like-Button
 
Tipp der Woche
 
03.09.2023
Eintracht Frankfurt vs 1.FC Köln
0:3
Aktuelle Mitgliederzahl
 
56
 
Heute waren schon 10 Besucher hier!
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden